Elektroradcenter
Sicherheit bei Elektrovelos
Die Firma Biketec AG ist die führende Schweizer Herstellerin von Elektrofahrrädern, welche
unter der Marke FLYER auf dem Markt erhältlich sind. Nachdem im vergangenen Jahr ca.
28'000 Einheiten das Werk verlassen haben, wird die Zahl dieses Jahr auf ein Rekordhoch
von deutlich über 40'000 Einheiten ansteigen. Dieser durchschlagende Markterfolg erhöht die
Präsenz der Elektrovelos im Strassenbild markant, daher ist es sinnvoll sich zum aktuellen
Zeitpunkt mit den Auswirkungen und der aktuellen Gesetzgebung auseinander zu setzen.
Auswirkungen des Trends zu Elektrovelos im Strassenverkehr
Zehntausende entscheiden sich jährlich zum Umstieg auf ein Elektrovelo. Dies führt zu einer
Verlagerung der gefahrenen Kilometer von Auto, Bahn und „normalem“ Velo aufs Elektrovelo.
Vor allem auf dem Arbeitsweg, im Alltag sowie im Freizeit- und Tourismusverkehr erfreuen
sich diese Fahrzeuge grosser Beliebtheit.
Steigungen werden überwindbar, Gegenwind stellt kein mühsames Hindernis mehr dar und es
macht einfach mehr Lust, gesund bewegt und erst noch ökologisch mobil zu sein. Der
Energieverbrauch beträgt ca. 1kWh auf 100km, was etwa 1dl Benzin entspricht bzw. der
Energiemenge, die für das Aufwärmen des Warmwassers einer dreiminütigen Dusche
entspricht. Zudem werden die zu Stosszeiten immer öfter überlasteten Strassen massiv
entlastet.
Die Elektrovelofahrer sind in der Regel etwas schneller unterwegs als Velofahrer und können
daher von den Autofahrern unterschätzt werden. Dies kann zu heiklen Situationen führen wie
z.B. das Abschneiden des Weges, da die oft aufrechte Sitzposition eher einen gemütlichen
Eindruck erweckt. Der Elektrovelofahrer ist daher aufmerksamer und bewusster unterwegs, da
er mit einem Fehlverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen muss.
Fehlendes statistisches Basismaterial
Die angestellte Vermutung, dass die steigenden Unfallopferzahlen bei den Velofahrern auf die
Zunahme des Bestandes an Elektrovelos zurückgeführt werden kann, ist statistisch nicht
belegt. Die Polizei hat bis vor Kurzem auf den Unfallprotokollen keine Unterscheidung
zwischen Velo und Elektrovelo vorgenommen. Diese Praxis wird aktuell geändert. Im Kanton
Bern werden die zwei Fahrzeugkategorien seit diesem Jahr getrennt aufgeführt. Somit werden
in Zukunft differenzierte Auswertungen möglich sein.
Helmtragpflicht ja oder nein?
Das Tragen eines Helmes ist grundsätzlich immer zu empfehlen. Elektrovelos gibt es in zwei
Kategorien: Bis 25km/h und max. 250W Motorleistung kann das Elektrovelo mit Velovignette
gefahren werden. Die zweite Kategorie umfasst die Fahrzeuge bis 500W und mit einer
Unterstützung von über 25km/h (in der Schweiz nach oben offen, in Deutschland bis 45km/h).
Diese benötigen ein Mofa-Versicherungskennzeichen. FLYER stellt sich auf den Standpunkt,
dass die langsame Kategorie dem Fahrrad gleichzustellen ist und auf eine Helmtragpflicht zu
verzichten ist. Hingegen wird bei der „schnellen Kategorie“ die Helmtragpflicht begrüsst.
Gleichzeitig sollte die Höchstgeschwindigkeit auf 45km/h limitiert werden, da die üblicherweise
verwendeten Komponenten wie Bremsen etc. den auftretenden Kräften bei höheren
Geschwindigkeiten auf Dauer nicht optimal entsprechen und die anderen Verkehrsteilnehmer
überrascht werden könnten.
Die über 45km/h schnellen Elektrozweiräder sollten nach den höheren Anforderungen für die
nächsthöhere Kategorie zugelassen werden.
Erhebung und Empfehlung zum Helm tragen
Zurzeit läuft eine umfassende Erhebung zum Helmtragverhalten bei über 40'000
Elektrovelofahrern und die Abklärung der Bereitschaft zum Helmtragen bei weiteren rund
50'000 potenziellen Elektrovelofahrern. Diese wird differenziert nach Fahrzeugkategorie
erhoben und bis im September 2010 ausgewertet.
Es besteht die Vermutung, dass vor allem die Fahrerinnen und Fahrer der 25km/h Kategorie
eine beschränkte Bereitschaft zum Helmtragen zeigen, da es sich öfters auch um ältere
Menschen handelt, welche nicht mit dem Helm aufgewachsen sind. Hier muss das
(vorhandene) Selbstgefährdungspotenzial des Elektrovelofahrers, welcher mit 15-25km/h im
Verkehr unterwegs ist gegenüber dem Fremdgefährdungspotenzial des Autofahrers mit 50-
80km/h gegeneinander abgewogen werden. Wenn es gelingt, möglichst viele Menschen auf
die Elektrovelos zu bringen, sind auch signifikante positive Auswirkungen auf den
Gesundheitszustand der Gesellschaft zu erwarten. Diese positiven Auswirkungen sollten nicht
durch eine Helmtragpflicht bei der 25km/h Version gefährdet werden. Entsprechende
Kampagnen sollen das freiwillige Helmtragen fördern.
So besteht beispielsweise eine intensive Zusammenarbeit zwischen Biketec, der SUVA und
dem bfu. Auf allen Gruppentouren mit FLYER mit über 20'000 Teilnehmern jährlich werden
konsequent Helme abgegeben, auf sämtlichem zu Publikationszwecken vorgesehenen Bildmaterial
von FLYER sind die Fahrerinnen und Fahrer mit Helm ausgestattet.
Die oft auf dem Arbeitsweg eingesetzten 45km/h Modelle werden meist von aktiven
Velofahrern eingesetzt, die sich gewohnt sind einen Helm zu tragen. Dass das Helmtragen bei
diesen Geschwindigkeiten sehr grossen Sinn macht, leuchtet ein. Wir gehen davon aus, dass
die Helmtragquote in diesem Bereich bereits jetzt relativ hoch ist. Diese Vermutung wird mit
der aktuell durchgeführten Studie validiert. Daher begrüssen wir eine Velohelmtragpflicht in
dieser Kategorie.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung:
Kurt Schär
, Geschäftsführer Biketec AG, k.schaer@flyer.ch; Mobil 079 341 24 44Simon Brülisauer
, Marketing & Tourismus, s.bruelisauer@flyer.ch; Mobil 079 340 29 68Biketec AG, Schwende 1, CH-4950 Huttwil,
www.flyer.ch